Pflegedienst Strobel informiert: Änderung des PSG 2018
Neuerungen des PSG II & PSG III(Pflegestärkungsgesetze II & III ) ab 01.01.2018
-
Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.
-
Statt dreier Pflegestufen gibt es ab sofort fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Alle Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben (inklusive der Pflegestufe 0) müssen sich nicht neu begutachten lassen und auch keinen Antrag für die Überleitung in einen Pflegegrad stellen – dies geschieht ganz automatisch.
-
Wichtig ist: Jeder, der bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, bekommt diese auch zukünftig in mindestens gleicher Höhe. Niemand wird schlechter gestellt. Häufig erhalten Sie sogar weitaus höhere Leistungen.
-
In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungsangebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt.
-
Die Möglichkeiten, Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen, werden erweitert.
-
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert.
-
Inhaber einer Pflegestufe erhalten bisher zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI über EUR 104,- bzw. bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz über EUR 208,- monatlich: Zum 01.01.2017 betragen diese Betreuungsleistungen für alle Pflegegrade EUR 125,-. Dieses Budget wird nicht an die Kunden ausgezahlt. Alle Kunden können aber über diesen Betrag Leistungen wie stundenweise Betreuung oder Hauswirtschaft (z.B. Reinigung, Einkäufe, Blumenpflege, Lüften, Müll entsorgen) vom Pflegedienst erhalten.
-
Nachfolgend erhalten Sie eine Gegenüberstellung der bisherigen und der ab 01.01.2017 erhöhten Sachleistungen und der Pflegegrade:
Bisherige Pflegestufe | bis 2016 |
neu ab 2017 |
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
231,- EUR |
Pflegegrad 2 689,- EUR |
Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz |
468,- EUR |
Pflegegrad 2 689,- EUR |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
689,- EUR |
Pflegegrad 3 1.298,- EUR |
Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz |
1.144,- EUR |
Pflegegrad 3 1.298,- EUR |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
1.298,- EUR |
Pflegegrad 4 1.612,- EUR |
Pflegestufe 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz |
1.612,- EUR |
Pflegegrad 4 1.612,- EUR |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
1.612,- EUR |
Pflegegrad 5 1.995,- EUR |
Pflegestufe 3 mit Härtefall |
1.995,- EUR |
Pflegegrad 5 1.995,- EUR |