Hauswirtschaftliche Versorgung
- Putzen
- Waschen
- Bügeln
- Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
Familienpflege (§ 38 SGB V):
Sie erhalten Haushaltshilfe als Sozialleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie mindestens ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren oder ein behindertes Kind haben.
Voraussetzung ist eine Verordnung Ihres Arztes über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe. Gründe dafür können Krankheit eines Elternteiles, Schwangerschaft oder Entbindung sein.
Für ein Beratungsgespräch über Ihre individuelle Situation treten wir natürlich sehr gerne mit Ihnen inKontakt.