Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Putzen
  • Waschen
  • Bügeln
  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten

 

Familienpflege (§ 38 SGB V):

Sie erhalten Haushalts­hilfe als Sozial­leistung der gesetz­lichen Kranken­kassen, wenn Sie mindes­tens ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren oder ein be­hindertes Kind haben.

Voraussetzung ist eine Ver­ord­nung Ihres Arztes über die Not­wendig­keit einer Haus­halts­hilfe. Gründe dafür können Krank­heit eines Eltern­teiles, Schwanger­schaft oder Entbindung sein.

Für ein Beratungs­gespräch über Ihre indi­viduelle Situ­ation treten wir natür­lich sehr gerne mit Ihnen inKontakt.